Donnerstag, 25. Juli 2013

Krankenkasse

Einigen habe ich bereits die Odysee erzählt, es ist jetzt definitiv einen Blogeintrag wert - Es handelt sich in meinem Fall um die Wiener Gebietskrankenkasse: 

Wie erhält man von der Krankenkasse Krankengeld? Der erste Weg ist zur Hausärztin, welche auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Stempel gibt, dass man im vergangenen Monat auch wirklich nicht arbeitsfähig war. Der zweite Weg führt erst dann zur Krankenkasse, wo der Antrag auf Auszahlung des Krankengeldes zu stellen ist. Selten, dass bei der Krankenkasse kaum etwas los ist. Im Gegenteil - die Warteschlange ist meistens gefühlte Ewigkeiten lang. 
Die Schalterbeamtin bei der GKK überprüft dann die Kontonummer mit der Bankomatkarte und ob bereits 28 Tage seit dem letzten Antrag vergangen sind. Schließlich darf der Antrag auf Auszahlung erst nach Ablauf von 28 Tagen gestellt werden. 

Die Höhe des Krankengeldes? beträgt 60% des letzten Bruttobezuges. Wobei so einfach ist das nicht. Erstens wird alles auf Tagesbasis umgerechnet (hab ich mich gewundert, als ich im März fast 200 EUR weniger Krankengeld ausgezahlt bekommen habe --> Februar hat ja nur 28 Tage!!). Zweitens ist die Krankenkasse nicht in der Lage die richtige Einkommensteuerprogression auszurechnen und nimmt nur einen pauschalen Steuersatz von 22% an. Deswegen ist man auch verpflichtet einen Steuerausgleich bis zum 30.06. zu machen. Drittens ist ein Tagessatz von 20 EUR prinzipiell steuerfrei und "nur" der Betrag über 20 EUR wird 22% besteuert. Viertens gibt es keine Urlaubs- und Weihnachtsauszahlung. 

Wann erfolgt die Auszahlung? Zwischen 3 und 5 Werktagen nach dem Antrag bei der GKK. 
Ich versuche immer zwischen 25. und 27. des Monats bei meiner Hausärztin zu sein und anschließend fahre ich direkt zur Krankenkasse. Dann geht es sich recht gut aus, dass bis zum 1. des Folgemonats das Krankengeld am Konto überwiesen ist und Rechnung können einigermaßen fristgerecht einbezahlt werden. 

Dieses Prozedere ist Monat für Monat! Definitiv ein System das überarbeitet gehört. Schließlich darf man dann trotzdem immer noch alle 4-6 Wochen zur chefärztlichen Untersuchung watscheln. 

Soweit... 
Alles Liebe 
Eure
Katharina

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